Ruhe

[443] Ruhe, 1) Gegentheil der Bewegung u. der Thätigkeit; ein Körper ist in R., wenn er seinen Ort nicht verändert. Die R. (Quies, griech. Hesychia) als allegorische Gottheit galt den Alten als Tochter der Gerechtigkeit, ihre Kapelle stand in Rom vor dem Capitolinischen Thore; 2) ein Punkt, welcher an der Bewegung anderer Punkte nicht Theil nimmt, daher bes. der Stützpunkt der Hebel od. Ruhepunkt; 3) (Uhrm.), R. u. Ruhebogen, s.u. Hemmung 2) b); 4) der Hahn des Gewehres ist od. steht in der R., wenn er nur halb aufgezogen ist; 5) so v.w. reine Brache; daher Ruhefeld u. Ruhejahr, so v.w. Brachfeld u. Brachjahr; Ruhesaat, Getreide, welches nach der Brache erbaut wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 443.
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