[724]Steifung, einhölzerner Rahmen, welchen man willkürlich stellen kann, um die Pfähle der Faschinendämme u. Bollwerke bei dem Wasserbau daran lehnen u. ihnen beim Einschlagen die gehörige schräge Richtung geben zu können.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 724.