[746] Steinmetzenzeichen, geometrische Figuren, welche sich in den Werkstücken alter Bauten seit dem 12. Jahrh. eingehauen finden; sie sind Ehrenzeichen, welche die Gesellen der Steinmetzenbrüderschaften der Bauhütten (in Strasburg, Colmar, Bern, Zürich, Wien, Tyrol, Nürnberg, Rochlitz etc.) bei ihrer Lossprechung, jeder verschieden, erhielten u. welche sie auf den von ihnen bearbeiteten Werkstücken anzubringen befugt, mehrfach wohl auch verpflichtet waren. Auch die Meister hatten solche Zeichen, doch scheinen dieselben bes. erhaben in Wappenschildern angebracht worden zu sein. Übrigens erkannten die Steinmetzenmeister u. Gesellen an dem S., welches ein Gesell auswärts vorlegte, welcher Bauhütte er angehöre. Insofern war das Ehrenzeichen des Gesellen (u. des Gesellendienste verrichtenden Meisters, welcher gerade nicht selbst einen Bau zu leiten, sondern blos daran mitzuarbeiten hatte) ein Bundeszeichen, daher denn auch bis 1717 der Gesellengrad der freien u. angenommenen Maurer ein hochwichtiger, dem Meistergrade gleichstehender war, insofern er Meister u. Gesellen als zur Arbeit gleichberechtigte Steinmetzen anerkannte.