Maurer [1]

[22] Maurer, 1) zünftige Handwerker, welche bei einem Bauwerke die Mauersteine mittelst Mörtel zu einer Mauer verbinden, dieselbe berappen u. abputzen, Feuerstätten u. Gewölbe anfertigen, Zimmerdecken berohren u. putzen, überhaupt die Maurerarbeit an einem Gebäude besorgen. Die Maurermeister führen die Aufsicht über die Gesellen, zahlen denselben den Lohn aus, liefern die nöthigen Geräthe u. Materialien u. bürgen überhaupt für gute tüchtige Arbeit. Dabei fertigen sie auch die Pläne u. Kostenanschläge für kleinere Gebäude u. Wohnhäuser, übernehmen auch die Ausführung ganzer Gebäude in Accord. Bei größern öffentlichen Bauten stehen sie unter der unmittelbaren Aufsicht des den Bau leitenden Architekten. 2) so v.w. Freimaurer. Daher Maurerei, s. Freimaurerei.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 22.
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