Steinplatten

[747] Steinplatten, Steine in Gestalt einer dünnen Platte, welche entweder als solche gebrochen, wie mehre Arten Schiefersteine, od. erst durch den Steinmetz hierzu bearbeitet werden, wie die S. von Sandstein, Marmor, Granit, Syenit. Die S. werden vorzüglich zur Bedeckung des Fußbodens, z.B. in Hausfluren, wobei man verschiedene Muster hervorbringen kann, zu Trottoirs, sowie zur Abdeckung von Einfriedigungsmauern verwendet. In südlichen Ländern bedeckt man damit die Dächer. Die S. sind meist 1–11/2, auch 2 Zoll dick. Neuerer Zeit fertigt man Platten aus künstlichem Stein, welche aus Cement od. Traß u. Sand bestehen. Zum Steindruck sind Kalkschieferplatten bes. anwendbar (z.B. Solenhofener Platten).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 747.
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