Sterbekasse

[778] Sterbekasse, 1) Kasse, zu welcher die Mitglieder einer Gesellschaft, entweder monatlich od. jährlich, gewisse Beiträge bezahlen, u. wofür bei ihrem Absterben eine einmalige Summe (Sterbegeld) od. eine Rente an die nächsten Erben ausgezahlt wird; 2) Kasse, durch welche im Todesfalle den Interessenten eine Summe ausgezahlt wird, welche zu den Begräbnißkosten des Verstorbenen bestimmt ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 778.
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