[833] Stillen, 1) eine Bewegung, bes. den Lauf des Blutes hemmen; 2) einen Streit, einen Aufruhr, einen Schmerz u. dgl. besänftigen od. beendigen; 3) so v.w. Säugen.
Adelung-1793: Stillen
DamenConvLex-1834: Stillen
Meyers-1905: Stillen der Kinder