Stockwerksbau

[860] Stockwerksbau, besondere Art des Abbaues auf mächtigen Lagern von geringem Reichthum, besteht in dem Untereinandersetzen von mehrern Strecken mit großen Weitungen, die vom Schacht aus in das abzubauende Feld getrieben werden. Sie sind von Pfeilern, welche man von dem Gesteine stehen läßt, unterstützt u. etagenweise durch feste stehengebliebene Sohlen von einander abgesondert. Die Försten müssen so viel als möglich gewölbt werden u. die Pfeiler in allen Bauen od. Etagen übereinander stehen. Der Abbau geschieht durch Bohren u. Schießen u. durch Feuersetzen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 860.
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