Stralziren

[900] Stralziren (v. ital.), 1) gütlich abthun, aus einander setzen, Schulden u. Forderungen ins Reine bringen; 2) eine Handlung eingehen lassen od. eine Handlungsgesellschaft aufgeben. Daher Stralzirung (Stralcio), die Beendigung einer Handlung od. Handlungsgesellschaft nebst allen dahin einschlagenden Geschäften durch Vergleich. Den Stralcio übernehmen heißt, die Eintreibung der ausstehenden Posten einer Handlung od. einer Gesellschaft u. die Ausgleichung der Schulden derselben auf sich nehmen, worüber eine besondere Rechnung, das Stralcio Conto, geführt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 900.
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