Subscribiren

[32] Subscribiren (v. lat.), 1) unterschreiben; 2) schriftlich sich anheischig machen; bes. 3) durch Namensunterschrift sich zur Theilnahme an einem Unternehmen, od. zur Annahme einer Waare, bes. eines literarischen od. Kunstwerkes, verpflichten. Wer sich auf diese Art zu etwas verpflichtet, heißt Subscribent, die Handlung selbst Subscription. Bes. werden Bücher u. Kunstwerke auf Subscription herausgegeben, um bei dem Unternehmen einige Sicherstellung zu haben. Die Subscription bewirkt rechtliche Verbindlichkeit, wenn auch von dem Anderen alle Versprechungen sowohl in Rücksicht auf die Zeit der Lieferung, als auf die Beschaffenheit des zu liefernden Gegenstandes eingehalten worden sind. Dafür wird den Subscribenten ein Preis, Subscriptionspreis, gestellt, welcher niedriger ist, als der spätere Verkaufspreis.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 32.
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