[70] Suffragan (v. lat.), 1) jeder Geistliche, welcher Sitz u. Stimme (Suffragium) bei einer Versammlung von mehren Geistlichen hat; 2) (Suffraganbischöfe), die unter einem Erzbischofe stehenden Bichöfe der einzelnen Diöcesen, welche zusammen die Kirchenprovinz bilden; 3) zuweilen auch der Weihbischof als Gehülfe u. Stellvertreter eines Diöcesanbischofs.