[787]Suffragān, jedes zu Sitz und Stimme (lat. suffragĭum) berechtigte Mitglied eines geistl. Kollegiums, insbes. die einem Erzbischof untergeordneten Bischöfe.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 787.