[100] Superinventarĭum (v. lat.), dasjenige, was über einem früher aufgestellten Inventarium bei einer neuen Inventarisirung vorhanden ist, daher z.B. bei einem verpachteten Landgute diejenigen Stücke, welche der Pachter über das ihm bei Antritt des Pachtes übergebene Gutsinventarium im Laufe der Pachtung noch dazu erworben hat.