Tergiversiren

[382] Tergiversiren (v. lat.), 1) zögern, sich weigern, Ausflüchte suchen, Winkelzüge machen; 2) Sachen in die Länge zu ziehen suchen. Daher Tergiversation, 1) Zögerung, Ausflucht, Winkelzug; 2) bei den Römern das Verbrechen, welches der aufgetretene Ankläger beging, wenn er ohne eine besonders dazu ausgewirkte obrigkeitliche Erlaubniß (Abolitio) die von ihm angestellte Anklage undurchgeführt wieder fallen ließ, obgleich es nur von ihm abhing dieselbe fortzustellen. Die T. wurde bei Judiciis publicis mit einer Geldstrafe, bei Judiciis extraordinariis mit einer arbiträren Strafe bedroht. In dem neueren Recht ist der Begriff der T, als mit den Eigenthümlichkeiten des römischen Accusationsprocesses zusammenhängend, hinweggefallen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 382.
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