Theilungsschütze

[468] Theilungsschütze, der Schütze, welcher an einem Theilungsorte, d.h. da angebracht ist, wo von einem Hauptkanale ein Seitenkanal abzweigt, u. welcher eine Theilung des Wassers in zwei verschiedene Gerinne ermöglicht; bisweilen ist er in einem darüber erbauten Theilungsschützenhaus verwahrt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 468.
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