[468] Theilungsschütze, der Schütze, welcher an einem Theilungsorte, d.h. da angebracht ist, wo von einem Hauptkanale ein Seitenkanal abzweigt, u. welcher eine Theilung des Wassers in zwei verschiedene Gerinne ermöglicht; bisweilen ist er in einem darüber erbauten Theilungsschützenhaus verwahrt.