Gerinne

[234] Gerinne, 1) ein durch Kunst angelegter Kanal, ein Wasserlauf; 2) Wasserleitung von hölzernen Rinnen; man unterscheidet hierbei Halbgerinne, wozu die Rinnen flach; Hohlgerinne, wozu die Rinnen tief aus Baumstämmen ausgehauen sind; u. Spundstücke, welche aus Bohlen zusammengesetzt sind. Die einzelnen Theile dieser G. werden mit eisernen Klammern (Gerinnsenkel) verbunden; 3) ein von Bohlen gefertigter Kanal, welcher bei Mühlen das Wasser vom Fallbaume in geneigter Richtung auf die Wasserräder leitet Die Neigung od. das Gefälle, auf dessen Construction allein die vortheilhafte Benutzung des Aufschlagwassers beruht, heißt die Kröpfung. Man theilt das G. tu das Mahl- (Ober-) gerinne (Vorarche), vor od. in welchem die Wasserräder hängen; in das Untergerinne (Hinterarche), das unterhalb der Wasserräder ist; in das wüste G. (Freischütz, Friedarche), durch welche das überflüssige Wasser (dem Mahlwasser entgegengesetzt, Blasewasser) abläuft. Nach der verschiedenen Beschaffenheit der Wasserräder heißt es Panster-, Staber-, Strauber-, Sackgerinne, eben so nach der Höhe seiner Lage, ober-, mittel-, unterschlächtiges G.; das letztere heißt Schußgerinne, wenn es einen geraden, schräg abschießenden, Kropfgerinne aber, wenn es einen gekrümmten Boden hat; die Hölzer, auf welchen das letztere ruht, heißen Kropfschwellen, seine Felgen Kropffelgen. Ablaß (Freilauf, Freigerinne) heißt zum Unterschiede des Mahlgerinnes, das G., welches das Aufschlagwasser neben den Wasserrädern hinführt, wenn die Mühle still stehen soll. Das Schutzbret des Mahlgerinnes ist dann niedergelassen u. das Aufschlagwasser abgeschützt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 234.
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