Thonwaaren

[539] Thonwaaren, allerlei Gegenstände, welche aus Thon verfertigt werden; sie unterscheiden sich außer nach Form, äußerer Verzierung u. Bestimmung bes. nach der Beschaffenheit, Reinigung u. Verarbeitung des zu ihnen verwendeten Thons, nach Glasur u. Brennhitze. Sie lassen sich eintheilen in A) T., welche bei mäßiger Hitze gebrannt, daher nicht zusammengesintert, sondern porös u. nicht sehr hart sind, Bruch matt u. rauh, an der Zunge klebend; dazu gehören: a) die gewöhnlichen Mauer-, Dach- u. Pflasterziegel, meist aus Lehm, roth von Farbe, ohne Glasur; b) die feuerfesten Mauersteine (Chamottesteine), aus feuerfestem Thon mit Zusatz von Chamotte od. Cement; c) die gemeine Töpferwaare (s. d); d) Terracotta zu Bauornamenten, Fußbodenplatten etc., aus gereinigtem, oft verschieden gefärbtem Thon; e) Schmelztiegel; f) Tabakspfeifen; g) ordinäre u. seine Fayence. B) T., welche durch starkes Brennen zusammengesintert, sehr hart u. glasähnlich dicht sind; geben am Stahl Funken, klingen stark, werden von der Feile nicht angegriffen; Bruch glatt u. schwach glänzend, nicht an der Zunge klebend; hierher gehören: a) die Klinker (s.d. 2); b) ordinäres Steingut (Steinzeug); c) seines Steingut (Wedgwood); d) Porzellan.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 539.
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