Todkauf

[645] Todkauf, nach dem Sprachgebrauch mancher Gegenden der Kauf unbeweglicher Güter, welche nach Aussterben der Familie des Käufers unentgeldlich wieder an die des Verkäufers fallen sollen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 645.
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