[653] Todtenregister (Leichenregister), dasjenige der drei Kirchenbücher (s.d.), welches die Nachrichten über die im Kirchspiele Verstorbenen enthält. In der Regel werden in ihnen Jahr, Tag, Stunde u. Ursache des Todes, Tag, Ort, Art u. Weise des Begräbnisses, Vor- u. Zunamen, Alter, Religion, bürgerliche Verhältnisse, ehelicher od. lediger Stand bemerkt. Auf Grund dieser Niederschrift werden dann auf Verlangen die Todtenscheine ausgestellt.