[656] Todtgebrannt, von Mineralien, welche beim Brennen zu stark erhitzt worden sind. So todtgebrannter Gyps, Gyps, welcher über 204° erhitzt worden ist; er verliert dadurch die Eigenschaft, mit Wasser zu erhärten, indem er durch Anderslagerung seiner Moleküle in Anhydrit übergegangen ist. Todtgebrannter Kalk, Kalk, welcher durch das zu starke Erhitzen die Eigenschaft Mörtel zu bilden verloren hat. Der Grund des Todtbrennens liegt entweder darin, daß durch eine zu schnelle Erhitzung halbkohlensaurer Kalk entsteht, welcher nach der Meinung der Kalkbrenner nicht mehr gar gebrannt werden kann, od. daß durch die zu starke Hitze die in den Kalksteinen nie fehlende Kieselerde u. Thonerde an der Oberfläche der Steine zusammensintert; zuweilen schmilzt auch die Asche des Brennmaterials mit dem Kalk zusammen u. gibt Veranlassung zum Todtbrennen.