[742]Trage, 1) Gerüst, bestehend aus zwei starken Stangen, welche durch mehre Querhölzer verbunden sind, um etwas darauf fortzutragen; 2) so v.w. Joch 2); 3) so v.w. Cage 2); 4) bei viersüßigen Thieren so v.w. Gebärmutter.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 742.