Tranchéemajor

[753] Tranchéemajor, der während der Dauer einer Belagerung die Tranchéen commandirende Stabsoffizier od. Capitän, welcher den Tranchéewachen den Tag zuvor ihre Plätze anweist, die Aufsicht über die Arbeiter hat, auch die Pulvermagazine beaufsichtigt, für Materiale, Handwerkszeug, Trinkwasser u. Lebensmittel sorgt u. überdies über die ganze Tranchéearbeit genau Rechnung u. Tagebuch führt. Er wird von einem od. mehren Tranchée-adjutanten u. mehren Unteroffizieren (Tranchéesergeanten) unterstützt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 753.
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