[823] Triftgeld, 1) Summe, welche die Trift auf eines Andern Grundstücken beträgt; 2) Summe, welche man dafür bezahlt, daß ein Anderer von seiner Triftgerechtigkeit auf den Grundstücken des Bezahlenden keinen Gebrauch macht.
Adelung-1793: Triftgeld, das
Herder-1854: Triftgeld