[823] Triftmeister, Beamter bei Gemeindeschäsereien, alleiniger Vorgesetzter des Schäfers; hat die Schafordnung aufrecht zu erhalten, Buch u. Rechnung zu führen, den Lohn für den Schäfer einzuziehen u. an denselben abzuführen, die festgesetzte Anzahl Vieh jedes einzelnen Schafhalters zu überwachen.