Triftmeister

[823] Triftmeister, Beamter bei Gemeindeschäsereien, alleiniger Vorgesetzter des Schäfers; hat die Schafordnung aufrecht zu erhalten, Buch u. Rechnung zu führen, den Lohn für den Schäfer einzuziehen u. an denselben abzuführen, die festgesetzte Anzahl Vieh jedes einzelnen Schafhalters zu überwachen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 823.
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