[65] Schäfer (Schafmeister), der Mann, welcher die Leitung u. Aufsicht aller auf die Schäferei Bezug habenden Geschäfte über sich hat. Er muß von sanfter Gemüthsart sein, sich einer gewissenhaften Treue befleißigen, Art u. Weise u. Mast des Futters der Schafe, sowie die Heilung der Krankheiten derselben kennen. Er hat mehre Knechte (Schafknechte) im Dienste, unter welchen der Meisterknecht, der verständigste u. zuverlässigste, oft die Stelle des S-s vertreten muß u. die Mutterheerde unter seiner Hut u. Aufsicht hat. Die übrigen Knechte führen ihren Namen von den ihnen anvertrauten Heerden, als: Lämmer-, Hammel-, Widderknecht etc. Der S. muß für Alles stehen u. darum seine Knechte stets beaufsichtigen, aber sie auch beköstigen, wozu er gewisse Deputate an Korn etc. bekommt. Die S. sind entweder Lohnschäfer, welche mit Geld u. Getreide besoldet werden; od. Setz- u. Mengeschäfer, welche ihr Vieh mit dem Vieh der Herrschaft mengen, weiden, füttern u. warten; od. Triftschäfer, welche eine eigene Heerde haben. Einige Gutsherren setzen auch ihre S. auf einen gewissen Antheil der Wolle; noch andere pflegen ihre Schäferei ganz an den S. zu verpachten, weshalb sie sich auch Caution von ihm stellen lassen, u. auf diese Art allen Betrügereien, welche von den meisten Lohn- u. Mengeschäfern begangen werden, entgehen. Die beste Ablöhnungsart ist die, wo der S. bestimmten Geldlohn u. vollständige Kost od. statt deren Deputat u. außerdem einen kleinen Antheil an dem Gewinn der Schäferei erhält. Jedem S. wird bei seiner Annahme eine Instruction zugestellt, von welcher bei namhafter Strafe weder er noch seine Knechte abweichen dürfen.