Unterholz

[255] Unterholz, 1) so v.w. Buschholz, vgl. Oberholz 1); 2) der untere, aus Holz verfertigte Theil eines Dinges; 3) ein Rahmen, worauf Balken liegen od. Sparren gesetzt werden; 4) der Theil des Schiffes, welcher unter Wasser geht, od. der Theil vom Kiel bis zum ersten Verdeck.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 255.
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