[257]Untermann, 1) so v.w. Lehnsmann od. Client; 2) der, welcher einem andern zunächst im Range folgt; 3) bei Truppen, welche in Linie aufgestellt sind, derjenige, welcher an der linken Seite des andern steht.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 257.