[264] Unterthänig, 1) einem Grundherrn mit Leibeigenschaft od. Frohndiensten verbunden; 2) Jemandem, als der höchsten Obrigkeit, zu Gehorsam verpflichtet; 3) Ausdruck der gesellschaftlichen Höflichkeit, womit man bedeutend höheren Personen Ehrerbietung ausdrückt. Gegen fürstliche Personen od. die, welche unmittelbar deren Stelle vertreten, ist dann der Ausdruck Unterthänigst od. allerunterthänigst üblich; 4) in der Astrologie die sechs südlichen Zeichen der Ekliptik: Wage, Skorpion, Steinbock, Schütze, Wassermann, Fische.