Verbällen

[447] Verbällen, durch einen lange anhaltenden od. oft wiederholten Druck, wie er bei festem Zugreifen u. langem Gehen Statt findet, sich ein Glied verletzen, wodurch im geringeren Grade Schmerz od. Taubheit, im höheren Grade Entzündung, Geschwulst u. Eiterung entsteht. Im Anfange werden kühlende, zertheilende u. erweichende Mittel dagegen angewendet; ist aber die meist tief liegende Eiterung schon eingetreten, so ist der Schnitt u. Reinigung der Wunde nöthig. Sehr leicht V. sich Pferde, welche unbeschlagen lange gebraucht werden, auch andere Hausthiere, welche des langen Gehens ungewohnt einen Weg machen müssen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 447.
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