Verbohren

[450] Verbohren, 1) (Verdübeln), durch die Zapfen u. Zapfenlöcher eines Zimmerwerks Löcher bohren u. durch eingeschlagene hölzerne Nägel (Dübel) die einzelnen Theile gehörig verbinden; 2) V. der Zündlöcher, bei Schießgewehren, an welchen das Zündloch durch längern Gebrauch ausgebrannt ist, dasselbe weiter ausbohren, ein Stück Stahl, Messing, Kupfer, Silber, Gold od. Platin einschrauben u. in dieses ein neues Zündloch einbohren. Bei schwerem Geschütz geschieht es dadurch, daß man eine cylinderförmige Öffnung in die Stelle, wo das Zündloch gewesen ist, bohrt u. in dieselbe ein Stück Kupfer einschraubt, in welches man das neue Zündloch bohrt. Man verbohrt das Zündloch deshalb nicht mit Kanonenmetall, weil es dann nicht über 3–400 Schuß aushält, bei kupfernen Verbohrungen etwa 2000 Schuß. Jedes Geschütz kann dreimal verbohrt werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 450.
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