[451]Verbrämen, 1) mit einem Rande von Pelzwerk versehen; 2) mit einem zierlichen Rande od. Saume versehen; 3) die Kupferplatte, wenn sie geätzt werden soll, mit einem Rande von Wachs umgeben.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 451.