Verliegen

[491] Verliegen, 1) sich verliegen, durch langes Liegen unbrauchbar, werthloser werden; 2) bes. von Weinen, welche, wenn sie einige Jahre alt sind, wieder zurückgehen; 3) an dem Gesteine verliegen, wegen großer Festigkeit desselben nichts davon gewinnen können; 4) auf der Zeche verliegen, mit Schaden bauen; 5) verliegen lassen, eine Hündin, welche nicht zukommen soll, weil sie noch zu jung, od. die Zeit unpassend ist, von andern Hunden absperren, so bald die ersten Zeichen des Läufischwerden eintreten u. diese Zeit völlig vorüber ist; 6) den guten Wind verliegen, von Schiffen, welche durch irgend ein Hinderniß in einem Hafen od. am Lande aufgehalten, zu rechter Zeit abzusegeln verhindert werden, so daß der Wind unterdessen widrig geworden ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 491.
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