Vermessenheit

[494] Vermessenheit, die aus einem falschen Maße der eigenen Kraft u. Befähigung hervorgehende Art des Urtheilens u. Handelns. Die V. des Urtheils spricht über Dinge ab, welche entweder der Urtheilende nicht versteht od. welche das Maß der menschlichen Einsicht überhaupt übersteigen; der vermessen Handelnde unternimmt zuversichtlich Handlungen, welche seine Kraft übersteigen, od. macht Ansprüche, zu denen er in keiner Weise berechtigt ist. In beiderlei Beziehung kann die V. eine Folge ebensowohl des Leichtsinns u. der Gedankenlosigkeit, als einer leidenschaftlichen Aufregung od. eines übertriebenen Selbstgefühls sein.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 494.
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