Verschlag

[512] Verschlag, 1) eine Breterwand, welche einen Raum einschließt, od. zwei Räume von einander trennt; 2) ein auf diese Art abgesonderter Raum; 3) s.u. Papierfabrik II. B) b); 4) die Probe, welche man mit der Soole anstellt, daher Verschlagssoole; 5) Verkauf einer Waare.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 512.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika