[542] Vestibŭlum (lat.), 1) der eingeschlossene Vorplatz der römischen Häuser, s.u. Wohnhaus; 2) Halle, od. ein mit einer Mauer umgebener Platz vor den Thüren der römischen Häuser, wo diejenigen, welche dem Hausherrn ihre Aufwartung machen wollten, verweilten, bis sie vorgelassen wurden. Aus dem V. trat man in das Atrium, s.d. 2). Eigentlich wurde das V. wegen seiner Lage vor dem Hause nicht zu dem Gebäude gerechnet. 3) V. des Labyrinths, s.u. Ohr S. 241. V. der Vagĭna, der zwischen den Nymphen gelegene Eingang zur Mutterscheide, s.u. Genitalien S. 156.