[619] Visiren (v. lat.), 1) genau sehen; 2) das Auge des Schützen, die Kimme des Visirs, das Korn u. den Punkt, nach welchem man zielt, in eine Linie bringen; 3) durch ein Diopter od. Fernrohr (Kippregel) nach etwas sehen, um eine Visirlinie zu erhalten; 4) den körperlichen Inhalt eines Gegenstandes dadurch finden, daß man seine äußeren Flächen mißt; 5) den Rauminhalt von Hohlgefäßen, bes. von Fässern durch Ausmessen einer ob. zweier Dimensionen angenähert bestimmen. Das Verfahren heißt die Visirkunst. Das V. geschieht mit dem Visirstab (Visirruthe), einem in regelmäßige Theile getheilten Stab, u. zwar dem cubischen Visirstab, an welchem man nach Abmessung Einer Dimension den Inhalt des Fasses abliest; od. dem quadratischen, mit welchem man den Inhalt durch Multiplication erhält; od. mit der Visirschnur, welche gewöhnlich aus einem Pergamentstreifen besteht u. auf ähnliche Weise ist; 6) einen nach dem Maßstabe entworfenen Riß von einem Gebäude verfertigen; 7) ein Wappen kunstgerecht eintheilen u. einrichten, dann auch die Theile u. Figuren eines solchen nach den Regeln der Heraldik beschreiben; 8) einen Paß durchsehen u. beglaubigen, s. Visirung.