[656] Volksbewaffnung, 1) jede allgemeine Bewaffnung eines Volkes, um bes. einem äußeren od. auch einem inneren Feinde (in Bürgerkriegen) kräftig entgegenzutreten; 2) die Einrichtung, wo man dem Volke neben dem stehenden Heere die Waffen in die Hand gibt u. es als Landwehr, Schuttery, Miliz, Landsturm, National-, Bürger- u. Communalgarde (s.d. a.) gegen den Feind gebraucht.