[681] Vorbauen, 1) ein Gebäude weiter vorwärts rücken, als es früher gestanden hat, od. als es geschehen sollte; 2) ein Gebäude vor etwas aufführen, bes. um dadurch einen Schutz od. Abschluß, zu erhalten; 3) das Herausrücken eines Gebäudetheils, um dadurch eine Unterbrechung in der Façade od. eine Auszeichnung des Mittels od. der Seitentheile zu erhalten, s. Vorlage 5). Dies Gebäude selbst heißt Vorbau.