Vorderwand

[683] Vorderwand, 1) (Vordermauer), bei Gebäuden die Wand, welche die Hauptseite u. Straßenfronte bildet; 2) bei verschiedenen Feuerarbeitern die Wand des Herdes, vor welcher der Arbeiter steht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 683.
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