[683]Vorderwand, 1) (Vordermauer), bei Gebäuden die Wand, welche die Hauptseite u. Straßenfronte bildet; 2) bei verschiedenen Feuerarbeitern die Wand des Herdes, vor welcher der Arbeiter steht.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 683.