[684]Vorerbe, 1) das Jemand zum Voraus bestimmte Erbtheil; 2) derjenige, welcher ein solches Erbtheil bekommt; 3) der zuerst (primo gradu) ernannte Erbe, im Gegensatz eines Heres substitutus, s.u. Substitution.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 684.