[681] Voraus, 1) so v.w. Praecipuum 2); 2) überhaupt ein Vortheil, welcher bei der Vertheilung einer Vermögensmasse einem der Betheiligten nach Vertrag od. Statut eingeräumt wird.
Adelung-1793: Voraus
Brockhaus-1911: Voraus
Meyers-1905: Voraus