Voraus

[681] Voraus, 1) so v.w. Praecipuum 2); 2) überhaupt ein Vortheil, welcher bei der Vertheilung einer Vermögensmasse einem der Betheiligten nach Vertrag od. Statut eingeräumt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 681.
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