[687]Vorhand, 1) so v.w. Vorderhand; 2) die rechte Hand als Merkmal des Vorzugs im Range; Jemand die V. lassen, ihm den Platz zur rechten Seite lassen; 3) das Recht zuerst od. früher als ein Anderer auszuspielen od. ein Spiel zu machen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 687.