Vorrichten

[695] Vorrichten, 1) etwas so bearbeiten od. einrichten, daß es zum Gebrauch od. zur weiteren Verarbeitung bereit ist; 2) den Schmelzofen zu einem neuen Schmelzen vorbereiten, bes. das Gestübe schlagen; 3) die Erze von der Zeche abliefern.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 695.
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