Vortrieb

[703] Vortrieb (Vortriebsrecht), das Recht mit Pferden u. Rindvieh einige Zeit früher auf einen Weideplatz zu treiben, ehe mit dem kleinen Vieh dahin getrieben wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 703.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika