Würdigkeit

[387] Würdigkeit, der aus der Vernunftforderung, daß das moralisch Gute auch belohnt werde, hervorgehende Anspruch auf thätige Anerkennung moralischer Vorzüge u. besonderer Tüchtigkeit; da gegen Würdigung, entweder das Urtheil, durch welches man Jemand einer Auszeichnung für werth erachtet, od. die Handlung, durch welche ihm dieselbe ertheilt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 387.
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