[387] Würdigkeit, der aus der Vernunftforderung, daß das moralisch Gute auch belohnt werde, hervorgehende Anspruch auf thätige Anerkennung moralischer Vorzüge u. besonderer Tüchtigkeit; da gegen Würdigung, entweder das Urtheil, durch welches man Jemand einer Auszeichnung für werth erachtet, od. die Handlung, durch welche ihm dieselbe ertheilt wird.