Wasserkrebs

[904] Wasserkrebs (Cancer aquaticus, Wangenbrand, Stomatitis gangraenosa, Noma), im weiteren Sinne verschiedenartige Processe, welche mit Brand endigen; im engeren Sinne aber nur einen eigenthümlichen Brand an Mund u. Wange. Beidem gangränösen Geschwür der Mundhöhle zerfällt das Gewebe zu einer schwärzlichen Zundermasse od. zu einem dunkeln Schorfe mit scharfem Geruch; häufig werden die unterliegenden Knochen entblößt u. es tritt sehr schnell allgemeiner Verfall des Organismus ein. Bei W. im engeren Sinne zeigt sich ödematöse Schwellung u. Mißfärbung; es entstehen Bläschen[904] auf der Haut, welche sich mit mißfarbigem Serum füllen. In der Dicke des Gewebes fühlt man einen durch entzündliche Infiltration des Zell- u. des Fettgewebes bedingten Knoten. Der Brand greift schnell um sich, u. bald ist der größte Theil der inneren Wangenfläche, der Lippen u. zuweilen auch des Zahnfleisches in eine mißfarbige Breimasse verwandelt od. bildet einen festen schwärzlichen Schorf. Die Geschwulst der Wange erstreckt sich oft bis zur Halsgegend. Der W. kann den größten Theil der Gesichtshälfte zerstören, die Knochen u. den Augapfel bloslegen Der Schmerz ist selten bedeutend, Fieber u. Delirien werden oft ganz vermißt, doch tritt der Tod durch Erschöpfung unter raschem Verfall u. Diarrhöe ein. Das gangränöse Geschwür ist nicht immer, der eigentliche W. fast stets tödtlich. Das Heilverfahren beschränkt sich auf Verbesserung der Ernährung u. Darreichung stärkender Arzneimittel (Chinin) nebst desinficirenden Mitteln (Chlor, Säuren). Mehr noch kann man von einer energischen örtlichen Behandlung erwarten durch schnellwirkende Mineralsäuren, Glüheisen. Vgl. Richter, Der W. der Kinder, Berl. 1828; Wiegand. Der W., Erlangen 1830.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 904-905.
Lizenz:
Faksimiles:
904 | 905
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika