[175]Wiegemesser, krummes, an beiden Enden mit aufrecht stehenden Griffen versehenes Messer, durch welches mittelst abwechselnden Niederdrückens der GriffeKräuter, gekochtes Fleisch u.a. nicht allzuharte Substanzen verkleinert werden.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 175.