[649] Griff, 1) an Werkzeugen u. Maschinen der Theil, woran man dieselben angreift u. in Bewegung setzt; 2) so viel als man mit einer Hand fassen kann; 3) (Forstw.), so v.w. Spanne; 4) (Jagdw.), wenn der Beizvogel den Hasen mit den Klauen faßt, so v.w. Gegenstände; 5) der vorn hervorragende Theil des Hufeisens; 6) Talg od. Fett zwischen den Hinterkeulen des schlachtbaren Viehs; 7) (Manubrium, Anat.), Theil des Brustbeins u. Hammers, s.b.; 8) beim Exerciren des Militärs die Handgriffe mit dem Gewehr. Sie werden auf das gegebene Commando von allen Soldaten zusammen in bestimmten Tempos ausgeführt. Die G. A) mit dem Infanteriegewehr zerfallen in: a) G. zur Handhabung des Gewehrs (Schultern, Bei Fuß nehmen, Übernehmen, In den Arm nehmen, Anfassen, Zur Seite rechts u. In die rechte Hand nehmen des Gewehrs); b) G. zur Untersuchung der Waffen (Revidiren); c) zu Ehrenbezeugungen (Präsentiren) u. d) G. zur Abwendung des Gewehrs gegen den Feind (Laden, Feuern, Bayonnetfällen). B) Die G. mit dem Seitengewehr der Cavallerie bestehen in Aufnehmen, Einstecken, Übernehmen, Anfassen, Präsentiren des Säbels u. in den Deckungen u. Hieben mit demselben; die G. mit der Lanze bestehen aus dem Anhängen derselben an den Arm, dem Anfassen derselben u. dem Gebrauch in den Stichen, auch das Salutiren mit der Fahne, sowie das Schultern, Auf- u. Abnehmen derselben u. die gleichen Griffe der Offiziere mit dem Säbel od. Degen gehört hierher. Die Ausführung der G. ist fast in allen Armeen durch bestimmte Instructionen u. Reglements festgesetzt.